Frage von Sally: Auto wurde von einem Fahrrad beschädigt, wie kann ich nun vorgehen?
Hallo,
heute Mittag wurde mein Auto von einem Fahrrad beschädigt.Ich wollte um die Kurve fahren und habe zum Glück das Kind mit dem Fahrrad gesehen und bin sofort anghalten.Doch leider ist das Kind zu schnell gefahren und in mein Auto reingefahren. Der Fahrer des Fahrrads ist ein Kind und hat mir sein Namen und seine Adresse hinterlassen.
Es gibt auch Zeugen,die diesen Unfall gesehen haben.
Da der Unfall aber nicht durch ein Auto passiert ist,weiß ich nicht, welche Versicherung man hierbei einschalten sollte.
Wie soll ich am Besten vorgehen?
Vielen Dank!
Beste Antwort:
Answer by Thomas B
Die Eltern des Kindes haben eine Haftpflichtversicherung. Aber vorsicht, eine Teilschuld ist mehr als denkbar!
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Möglich, dass man beim Abbiegen Fahrradfahrer in gleicher Richtung durchfahren lassen sollte?
Ja, freilich den Schaden samt Daten der eigenen Haftpflichtversicherung melden – ein ganz cleverer Mitmensch hätte mal eben die Polizei verständigt – Kind hat sich möglicherweise verletzt oder wird verletzt, dann gibt es reichlich Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, aber niemand, der sicher festgestellt hat, dass es im Nachhinein dem Kind an nichts gefehlt hat.
Unfall zunächst noch der eigenen Haftpflichtversicherung melden und womöglich die Polizei darüber informieren – ist zwar blöd, aber das Kind muss umgehend von einem Arzt untersucht werden.
Das Kind ist zu schnell gefahren und in dein Auto reingefahren? Welchen Schaden haben denn dann Kind und Fahrrad davongetragen?
Du solltest nochmal den Unfallhergang überdenken, möglicherweise bekommst du eine Teilschuld. Wäre es in dem Fall nicht sinnvoll gewesen, die Polizei zu rufen?
hi, ich denke dabei machst du den dummen, du hättest die polizei rufen müssen, ist sicher auch personenschaden?
Dir ist keine Versicherung ins Auto gefahren, sondern ein Kind. Also wendest du dich mit deiner Forderung (vermutlich willst du ja, dass dein Auto repariert wird) an den Schadensverursacher, ersatzweise an dessen gesetzliche Vertreter: die Eltern.
Wenn die Eltern eine private Haftpflichtversicherung haben, dann werden sie deine Forderung an jene durchreichen. Falls nicht, musst du die Kohle von den Eltern selbst einfordern.