Darf ich besoffen Fahrradfahren wen ja bis wieviel promille?

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Ich gehe jetzt einen saufen aber nicht mit dem Auto sondern mit dem Fahrrad weil ich schonmal mit alk am steuer erwischt wurde habe ich daraus gelernt..

wie sieht es auch mit dem fahrad?

bin in der 4 jahrigen probezeit. habe schon 6 punkte in flensburg…

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Ein Kommentar zu Darf ich besoffen Fahrradfahren wen ja bis wieviel promille?

  • The Real Freddie Mercury

    Das gleiche gilt für das Fahrrad… Laber nicht so einen Müll und schaue in deinen E-Mail Ordner.

  • Samaron

    Man darf mit Promille Fahrrad fahren, aber wenn du bei der Polizei dafür bekannt wärst alkoholisiert Auto zu fahren kann auch alkoholisiertes Fahrradfahren Konsequenzen für deinen Führerschein haben.

  • ckill

    Mit dem Fahrrad auf öffentlichen Strassen gilt genau dasselbe wie für Autos auf öffentlichen Strassen die Strassenverkehrsordnung (STVO). Und die begrenzt die Fahrerlaubnis bis 0,5 Promille. Danach bleibt dir nur noch das Fahrrad schieben oder Taxi nehmen

  • DR Eisendraht

    Führerscheininhaber können auch mit dem Fahrrad Punkte sammeln. Notfalls sogar zu Fuß!

  • minus.se

    Ich denke 0,3 Promille sind erlaubt.
    ABER
    wieviel kann man trinken um 0,3 PM zu erlangen ?? Vielleicht ein kleines Bier ??

  • Jürgen NRW

    Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 316 StGB „Trunkenheit im Verkehr”) legt fest: „Wer im Verkehr (…) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft…”

    Die Strafbewehrung ist nicht auf Kraftfahrzeuge beschränkt. Auch wer mit einem Fahrrad, einem Pferdefuhrwerk oder einer Rikscha unter Alkoholeinfluss fährt, kann sich strafbar machen. Es heißt ferner „… oder anderer berauschender Mittel …”. § 316 StGB gilt also entsprechend auch für den Konsum von bewusstseinsverändernder Rauschmittel oder Medikamente. Bei Drogen und Medikamenten gibt es keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte, unterhalb derer eine Fahrt noch erlaubt wäre.

    Alkoholisiertes Fahren mit dem Fahrrad

    Bei nicht-motorisierten (also erheblich langsameren) Fahrzeugen liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert lässt die Fahrerlaubnisbehörde vor der Erst- oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis stets die Fahreignung überprüfen. Dazu ist ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung beizubringen. Ist der Fahrradfahrer (noch) im Besitz einer Fahrerlaubnis, wird diese entzogen, wenn das Gutachten nicht positiv ausfällt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Gutachter bei 1,6 Promille von einer Alkoholgewöhnung ausgehen und eine positive Begutachtung nur bei einer dauerhaften Umstellung der Trinkgewohnheiten erfolgen kann. Da eine dauerhafte Umstellung erst nach 12 Monaten festgestellt werden kann, muss von Seiten des Gutachters mindestens ein Jahr zwischen der Trunkenheitsfahrt und der MPU liegen. Im Interesse der Fahrererlaubnisbehörde liegt es aber, möglichst schnell eine Einschätzung des potenziell gefährlichen Verkehrsteilnehmers zu erhalten, weshalb eine MPU in der Regel früher gefordert wird und damit nahezu zwangsläufig zum Führerscheinentzug führt.

    Wird eine solche Alkoholfahrt auf dem Fahrrad noch vor der Fahrerlaubnisprüfung aktenkundig (z. B. bei Jugendlichen), kann die Fahrerlaubnisbehörde später, wenn der Betreffende seinen Führerschein erwerben will, ein solches Gutachten anordnen.

  • alejandro ...

    bis 1,6…

  • --TR--

    ja darfst schon aber nicht schneller als 30km

  • Markus R---

    NEIN ! Frag mal die Polizei, dann darfst du dort gleich übernachten! Hut ab vor deinen 6 Punkten in Flensburg. Mach weiter so, dann kannst du bald zu Fuß gehen!

  • uweelena

    Ja, so lange bis dein Führerschein fürs Auto weg ist.

    grins…

  • Wilken

    Bis 1,6 Promille ist der Führerschein nicht in Gefahr wenn Du Dich ruhig im Verkehr verhältst.

  • Jona

    Es ist Dienstag, musst Du morgen nicht arbeiten ?

    Montag früh 8.00 Uhr und die Woche will einfach kein Ende nehmen. :-)

    @FrauKnebel: Wow, ihr habt Blumenkübel in der Stadt ? Und wir haben nicht einmal Fahrradständer *heul

    MfG

  • Andy1

    Na super, du fragst uns erst, ob du wegen deinen hypochondrischen Panikattacken einen saufen gehn solltest und jeder rät es dir ab, aber du gehst trotzdem…Warum fragst du dann eigentlich? Willst du meine Meinung hören? Ich finde auch, dass es ziemlich daneben ist, sich seine Spannungszustände wegzusaufen, denn genau dadurch entstehen die Alkoholabhängigkeiten. Noch dämlicher finde ich es, das mitten in der Woche zu machen. Und um noch ein draufzusetzen fährst du auch noch mit nem Fahrrad…Damit gefährdest du dich und andere. Haste schonmal nen Schädel nachm Fahrradsturz gesehen? Da haste andere Sorgen als chronisch geschwollene und leicht verschiebbare Lymphknoten.

  • FrauKnebel

    Egal ob du es dürftest, du machst es aber sichern nicht, denn ich denke, dass du keine anderen
    Menschen gefährden möchtest.
    Würde ich jetzt, die keinen Alkohol gewohnt ist, nach sagen wir mal…zwei Humpen Bier..
    Fahrrad fahren, also ich würde durch sämtliche Blumenkübel der Stadt fahren, so betrunken wär ich.
    Da würde ich doch keinen Blumenkübel mehr von einem Menschen unterscheiden.
    Mach sowas auch nicht, denn gerade du würdest sicher nicht darüber hinwegkommen, wenn du
    einem Menschen Schaden zugefügt hättest.

    Übrigens werde ich mir schon mal Antworten überlegen, denn wenn du dich heute besäufst, ist bei dir morgen das komplette Krebsregister ausgebrochen… *g ;-)
    Miau…

  • Blume83

    Du darfst besoffen Fahrrad fahren aber dich nicht erwischen lassen !

  • sven

    Der Fahrradfahrer darf 1,6 Promille habe während der Autofahrer nur 1,1 Promille haben darf. Das ist eine STRAFTAT keine Verwarnung. Wenn du besoffen vom Fahrrad fällst, in ein anderes Auto, das ausweicht ?? Tote und Schwer verletzte sind in meinen Augen dann MORD !!!! Hast du den Führerschein bei Aldi für 3,98 € auf einen Wülltisch gefunden ??? Du hast gelernt ??? Da lachen doch die Hühner ……..Wer saufen kann hat auch Geld für TAXI. Und hör auf andere User.

  • Sprendlinger

    Wenn Du keinen Unfall verursachst liegen die Werte etwas höher als beim Auto. Über 1,3 0/00 bist Du absolut verkehrsuntüchtig. Hier kann es Dein Führerschein kosten Da Du auch als Fußgänger den LAppen verlieren kannst, empfehle ich Lass Dich fahren.

  • Kai R

    toll, 17 Antworten und keine einzige ist vollständig richtig.

    Grundsätzlich gibt es für Fahrradfahrer keine 0,5%o-Grenze. D.h. bis 1,6 %o passiert einem nichts, so lange es keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gibt. Oberhalb von 1,6%o wird die Führerscheinstelle eine MPU anordnen. Besteht man diese nicht, wird der Autoführerschein entzogen. Sogar eine Untersagung des Fahrradfahrens ist möglich.

    Anders ist es mit Ausfallerscheinungen: da kann bereits ab 0,3 %o eine Straftat vorliegen. Dazu reichen Schlangenlinien oder ein kleiner Unfall schon aus. Das kann dann ein halbes Monatsgehalt kosten und bringt 7 Punkte in Flensburg. Ein A-Verstoß ist es außerdem mit potentiellen Probezeitfolgen.

    Also am besten: Finger weg vom Lenker, wenn man Alkohol getrunken hat.